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Im Erbrecht berate und vertrete ich Sie sowohl vorsorgend als auch im Streitfall. Insbesondere nach einem Todesfall ist es wichtig den Überblick zu behalten. Die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Beteiligten ist meine Aufgabe.

Ich prüfe Ansprüche, berechne Pflichtteile, unterstütze bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen und begleite Sie bei Erbauseinandersetzungen.

Leistungsschwerpunkte

  • Errichtung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Rechtliche Begleitung im Verlassenschaftsverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbstreitigkeiten

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen.

In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung und Orientierung für die nächsten Schritte.