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Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, stehen Arbeitnehmer:innen häufig vor der Frage, wie offene Entgeltansprüche gesichert werden können. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung und Anmeldung Ihrer Ansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Der Insolvenz-Entgelt-Fonds sichert unter bestimmten Voraussetzungen offene Ansprüche wie insbesondere:

  • Ausstehende Löhne und Gehälter
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Überstundenentgelt
  • Urlaubsersatzleistungen
  • Kündigungsentschädigungen
  • Abfertigungen
Ich prüfe Ihre individuellen Ansprüche, berechne die zustehenden Beträge und übernehme die fristgerechte Anmeldung beim Insolvenz-Entgelt-Fonds. Gerade in Insolvenzfällen sind Fristen und formale Anforderungen strikt einzuhalten, um die Ihnen zustehenden Ansprüche nicht zu verlieren. Darüber hinaus vertrete ich Sie auch im Insolvenzverfahren selbst, insbesondere bei der Eröffnung des Verfahrens, bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren oder bei der Durchsetzung strittiger Ansprüche. Ziel ist es, Ihre finanziellen Ansprüche rasch und vollständig abzusichern und Sie in dieser oftmals belastenden Situation rechtlich klar und verlässlich zu begleiten.

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen.

In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung und Orientierung für die nächsten Schritte.